Anerkennung als Fachsozialarbeiter/in für Klinische Sozialarbeit (ZKS)

Ziel:

Wir halten es für wichtig, dass die deutsche Klinische Sozialarbeit nicht von der internationalen Entwicklung abgekoppelt bleibt. Deshalb haben wir uns entschieden, unsere folgenden Anerkennungs- und Akkreditierungskriterien hinsichtlich der erforderlichen Berufspraxis in Anlehnung an die Standards des American Board of Examiners in Clinical Social Work (ABE)  zu definieren. Die im Antrag anzuerkennenden berufsethischen Prinzipien stammen von der Clinical Social Work Federation (CSWF).

Kriterien:

Die Akkreditierung als Klinische/r Sozialarbeiter/-in mit Vergabe eines Zertifikates ZKS können alle Berufspraktiker/-innen erwerben, die folgende Kriterien erfüllen. Die hier dargestellten Anerkennungskriterien gelten zur Zeit als Übergangsbestimmungen.

  • Hochschul-Diplom in Sozialer Arbeit bzw. Sozialpädagogik (oder Diplom in Pädagogik mit dem Studienschwerpunkt Sozialarbeit)

  • mindestens 5 Jahre und dabei 7500 Stunden Berufspraxis, dies entspricht 5 Jahren Tätigkeit im Rahmen einer Vollzeitstelle (bei Teilzeitarbeit entsprechende Zeitverlängerung) nach dem Hochschulabschluss mit klinisch-sozialen Aufgabenstellungen
  • Fort- bzw. Weiterbildung in Gesprächsführung, Beratung, Psycho- oder Soziotherapie in einem wissenschaftlich fundierten Verfahren im Umfang von mindestens 500 Unterrichtsstunden. Alternativ können auch mehrere klinisch relevante kürzere Fortbildungen bzw. Module als kumulative Bausteine anerkannt werden
  • 100 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe (wird ggf. als Bestandteil o.g. Weiterbildung vollständig oder anteilig anerkannt)
  • 50 Stunden Supervision (wird ggf. als Bestandteil o.g. Weiterbildung vollständig oder anteilig anerkannt)
  • Anerkennung der berufsethischen Prinzipien der ZKS
  • Empfehlung einer/eines Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Diplom-Sozialarbeiterin / Sozialarbeiters mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.

Wie kann man die Anerkennung beantragen?

Sie beantragen die Akkreditierung indem sie einen formellen Antrag bei der ZKS stellen, der folgende Bestandteile umfasst:

  • Antragsformular der ZKS
  • beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. Ausbildungsabschlusses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die bisherige Berufspraxis, original oder beglaubigt (s. Antragsunterlagen)
  • beglaubigte Nachweise über Fort- und Weiterbildungen (s. Antragsunterlagen)
  • Empfehlungsschreiben einer Fachkollegin oder eines Fachkollegen (s. Antragsunterlagen)
  • polizeiliches Führungszeugnis

Bitte senden Sie den vollständigen Antrag an:
Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS)
c/o IPSG - Institut für Psycho-Soziale Gesundheit
Mönchswiesenweg 12 a
96479 Weitramsdorf-Weidach

Mit dem Einsenden aller Antragsunterlagen, bitten wir Sie die Akkreditierungsgebühr von derzeit € 230.-- zu überweisen. Diese Prüfgebühr schließt sämtliche Bearbeitungskosten ein. Bei einer Nichtanerkennung durch die ZKS wird der Betrag von € 153.-- zurückerstattet.

Bitte überweisen Sie die Akkreditierungsgebühr auf folgendes Konto:
ZKS im IPSG: Vereinigte Coburger Sparkassen - BLZ: 783 500 00 - Konto Nr. 851 105

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an Frau Doreen Pauls (zks@ipsg.de) wenden.