Anerkennung als Fachsozialarbeiter/in für
Klinische Sozialarbeit (ZKS)
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Ziel: Wir
halten es für wichtig, dass die deutsche Klinische Sozialarbeit nicht
von der internationalen Entwicklung abgekoppelt bleibt. Deshalb haben
wir uns entschieden, unsere folgenden Anerkennungs- und Akkreditierungskriterien
hinsichtlich der erforderlichen Berufspraxis in Anlehnung an die Standards
des American Board of
Examiners in Clinical Social Work (ABE) zu definieren. Die
im Antrag anzuerkennenden berufsethischen Prinzipien stammen von der Clinical
Social Work Federation (CSWF). |
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Kriterien: Die Akkreditierung als Klinische/r Sozialarbeiter/-in mit Vergabe eines Zertifikates ZKS können alle Berufspraktiker/-innen erwerben, die folgende Kriterien erfüllen. Die hier dargestellten Anerkennungskriterien gelten zur Zeit als Übergangsbestimmungen.
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Wie kann man die Anerkennung beantragen? Sie beantragen die Akkreditierung indem sie einen formellen Antrag bei der ZKS stellen, der folgende Bestandteile umfasst:
Bitte senden Sie den
vollständigen Antrag an: Mit dem Einsenden aller Antragsunterlagen, bitten wir Sie die Akkreditierungsgebühr von derzeit € 230.-- zu überweisen. Diese Prüfgebühr schließt sämtliche Bearbeitungskosten ein. Bei einer Nichtanerkennung durch die ZKS wird der Betrag von € 153.-- zurückerstattet. Bitte überweisen
Sie die Akkreditierungsgebühr auf folgendes Konto:
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an Frau Doreen Pauls (zks@ipsg.de) wenden. |