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Zertifizierungsrichtlinien für
Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die eine Registrierung
im |
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Falls
Sie eine Anerkennung als "Fachsozialarbeiter/in für
Klinische Sozialarbeit (ZKS)" anstreben, haben Sie
durch die Vernetzung der ZKS mit dem BSA die Möglichkeit, zu vergünstigten
Konditionen, gleichzeitig eine Registrierung durch das Berufsregister
für Soziale Arbeit e.V. zu erlangen.
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Hinweise für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die sich an die ZKS wenden Falls Sie sich primär an die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) wenden und erfolgreich akkreditiert werden, empfiehlt die ZKS Ihnen die Registrierung ins Berufsregister der Sozialen Arbeit. Hierbei erfolgt eine Reduktion der ZKS-Bearbeitungsgebühr von EUR 230.-- auf EUR 190.--. Das BSA bietet Ihnen eine Verminderung der Gebühr von EUR120.-- auf EUR 60.-- pro Jahr an. |
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Hinweise für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die sich an das Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. wenden Falls Sie sich primär im Berufsregister der Sozialen Arbeit registrieren, empfiehlt das BSA die Akkreditierung durch die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS). Das BSA mindert dabei Registrierungsgebühr von EUR120.-- auf EUR 60.-- pro Jahr. Bei erfolgreicher Registrierung und Erfüllung der ZKS-Anerkennungskriterien erfolgt seitens der ZKS eine Reduktion der ZKS-Bearbeitungsgebühr von EUR 230.-- auf EUR 190.--. |
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Weitere Informationen im Zusammenhang
mit dem Berufsregister für Soziale Arbeit e.V.
finden Sie unter www.berufsregister.de. Die Selbstdarstellung des BSA finden Sie hier und den Antrage auf Registrierung hier.