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Berufsregister |
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Zertifizierungsrichtlinien für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die eine Registrierung im Berufsregister für Soziale Arbeit (BSA) anstreben. Falls Sie eine
Anerkennung als "Fachsozialarbeiter/in für Klinische
Sozialarbeit (ZKS)" anstreben, haben Sie durch die Vernetzung
der ZKS mit dem BSA die Möglichkeit, zu vergünstigten Konditionen,
gleichzeitig eine Registrierung durch das
Berufsregister für Soziale Arbeit e.V.
zu erlangen.
Hinweise für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die sich an die ZKS wenden Falls Sie sich primär an die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) wenden und erfolgreich zertifiziert werden, empfiehlt die ZKS Ihnen die Registrierung ins Berufsregister der Sozialen Arbeit. Hierbei erfolgt eine Reduktion der ZKS-Bearbeitungsgebühr von EUR 280.00 auf EUR 235.00. Das BSA bietet Ihnen eine Verminderung der Gebühr von EUR120.-- auf EUR 60.-- pro Jahr an. Hinweise für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die sich an das Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. wenden Falls Sie sich primär im Berufsregister der Sozialen Arbeit registrieren, empfiehlt das BSA die Anerkennung durch die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS). Das BSA mindert dabei Registrierungsgebühr von EUR120.-- auf EUR 60.-- pro Jahr. Bei erfolgreicher Registrierung und Erfüllung der ZKS-Anerkennungskriterien erfolgt seitens der ZKS eine Reduktion der ZKS-Bearbeitungsgebühr von EUR 280.00 auf EUR 235.00. Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. finden Sie unter www.berufsregister.de. Die Selbstdarstellung des BSA finden Sie hier und den Antrag auf Registrierung hier. |
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