Berufsregister

Zertifizierungsrichtlinien für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die eine Registrierung im Berufsregister für Soziale Arbeit (BSA) anstreben.

Falls Sie eine Anerkennung als "Fachsozialarbeiter/in für Klinische Sozialarbeit (ZKS)" anstreben, haben Sie durch die Vernetzung der ZKS mit dem BSA die Möglichkeit, zu vergünstigten Konditionen, gleichzeitig eine Registrierung durch das Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. zu erlangen.

Durch die Vernetzung der beiden Verbände entstehen Ihnen im Detail folgende Vorteile:

  • Sie erwerben in einem einmaligen Prüfverfahren das Gütesiegel "Fachsozialarbeiter /in für Klinische Sozialarbeit (ZKS)" und führen Ihre qualifizierten einschlägigen Fort- und Weiterbildungen sowie Ihre hohe Qualifikation und Erfahrung in einer profilierenden Bezeichnung Ihres Grundberufes.
  • Die Registrierung im Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. macht öffentlich, dass Sie kompetent und verantwortlich arbeiten, den professionellen Standards entsprechen, die Qualitätskriterien des Berufsregisters beachten, den ethischen Kodex der Sozialen Arbeit unterliegen und sich dem Nutzen der sozialen Dienstleistung für den Kunden verpflichtet sehen.
  • Die Vernetzung beider Verbände ermöglicht eine deutliche Reduzierung der Zertifizierungsgebühr(en) von insgesamt EUR 400.00 (Anerkennung durch die ZKS und das BSA) auf EUR 295.00.

 

Hinweise für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die sich an die ZKS wenden

Falls Sie sich primär an die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) wenden und erfolgreich zertifiziert werden, empfiehlt die ZKS Ihnen die Registrierung ins Berufsregister der Sozialen Arbeit. Hierbei erfolgt eine Reduktion der ZKS-Bearbeitungsgebühr von EUR 280.00 auf EUR 235.00. Das BSA bietet Ihnen eine Verminderung der Gebühr von EUR120.-- auf EUR 60.-- pro Jahr an.

Hinweise für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen, die sich an das Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. wenden

Falls Sie sich primär im Berufsregister der Sozialen Arbeit registrieren, empfiehlt das BSA die Anerkennung durch die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS). Das BSA mindert dabei Registrierungsgebühr von EUR120.-- auf EUR 60.-- pro Jahr. Bei erfolgreicher Registrierung und Erfüllung der ZKS-Anerkennungskriterien erfolgt seitens der ZKS eine Reduktion der ZKS-Bearbeitungsgebühr von EUR 280.00 auf EUR 235.00.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. finden Sie unter www.berufsregister.de.

Die Selbstdarstellung des BSA finden Sie hier und den Antrag auf Registrierung hier.