Anerkennung zum/zur Fachsozialarbeiter/-in

Ihre Vorteile durch die Anerkennung
Die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) vollzieht mit der Anerkennung zum/zur
Fachsozialarbeiter/-in für Klinische Sozialarbeit einen wichtigen Schritt der Professionalisierung
fachspezifischer Sozialarbeit bei gesundheitsbezogenen beratenden und behandelnden Aufgabenstellungen.
Durch den Titel wird fortbildungsvermittelte psycho-soziale Basiskompetenz von Diplom-Sozialarbeiter/-innen und Diplom-Sozialpädagogen/-innen für Beratung, professionelle Soziale Unterstützung und psychosoziale Therapie im Gesundheits- und Sozialwesen professionsspezifisch profiliert.

Aufzählung

Mit dem Titel “Fachsozialarbeiter/-in für Klinische Sozialarbeit (ZKS)” tragen Sie ein Gütesiegel und ein klares professionelles Profil

Aufzählung

Die Anerkennung macht Ihre Qualifikation, Berufserfahrung und Kompetenzen in Beratung und psychosozialer Behandlung sichtbar

Aufzählung

Sie unterstützen die Herausbildung einer Klinischen Fachsozialarbeit in Deutschland

Aufzählung

Sie werden Teil eines Netzwerkes bestehend aus Hochschulen, Verbänden und der Praxis

Aufzählung

Falls Sie eine Anerkennung als "Fachsozialarbeiter/in für Klinische Sozialarbeit (ZKS)" anstreben, haben Sie durch die Vernetzung der ZKS mit dem BSA die Möglichkeit, zu vergünstigten Konditionen, gleichzeitig eine Registrierung durch das Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. zu erlangen
 

              
 

Welche Kriterien sind für die Anerkennung/Zertifizierung erforderlich?
Die Anerkennung als Klinische/r Sozialarbeiter/-in mit Vergabe eines Zertifikates können alle Berufspraktiker/-innen erwerben, die folgende Kriterien erfüllen. Die hier dargestellten Anerkennungskriterien gelten zur Zeit als Übergangsbestimmungen.

Aufzählung Hochschul-Diplom in Sozialer Arbeit bzw. Sozialpädagogik (oder Diplom in Pädagogik mit dem Studienschwerpunkt Sozialarbeit)
Aufzählung mindestens 5 Jahre und dabei 7500 Stunden Berufspraxis, dies entspricht 5 Jahren Tätigkeit im Rahmen einer Vollzeitstelle (bei Teilzeitarbeit entsprechende Zeitverlängerung) nach dem Hochschulabschluss mit klinisch-sozialen Aufgabenstellungen
Aufzählung erfolgreich abgeschlossene Fort- bzw. Weiterbildung in Gesprächsführung, Beratung, Psycho- oder Soziotherapie in einem wissenschaftlich fundierten Verfahren im Umfang von mindestens 500 Unterrichtsstunden. Alternativ können auch mehrere erfolgreich absolvierte klinisch relevante kürzere Fortbildungen bzw. Module als kumulative Bausteine anerkannt werden
Aufzählung 100 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe (wird ggf. als Bestandteil o.g. Weiterbildung vollständig oder anteilig anerkannt)
Aufzählung 50 Stunden Supervision (wird ggf. als Bestandteil o.g. Weiterbildung vollständig oder anteilig anerkannt)
Aufzählung Anerkennung der berufsethischen Prinzipien der ZKS
Aufzählung Empfehlung einer/eines Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Diplom-Sozialarbeiterin / Sozialarbeiters mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.

         

Wie kann man die Anerkennung beantragen?
Sie beantragen die Akkreditierung indem sie einen formellen Antrag bei der ZKS stellen, der folgende Bestandteile umfasst:

  • Antragsformular der ZKS
  • beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. Ausbildungsabschlusses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die bisherige Berufspraxis, original oder beglaubigt (s. Antragsunterlagen)
  • beglaubigte Nachweise über Fort- und Weiterbildungen (s. Antragsunterlagen)
  • Empfehlungsschreiben einer Fachkollegin oder eines Fachkollegen (s. Antragsunterlagen)
  • polizeiliches Führungszeugnis

Bitte senden Sie den vollständigen Antrag an
ZKS Berlin - Freundeskreis Integrative Dienste e.V.
Scott Caton M.A.
Neue Bergstraße 6
13585 Berlin

Kosten des Zertifizierungsverfahren:
Mit dem Einsenden aller Antragsunterlagen, bitten wir Sie die Zertifizierungsgebühr von derzeit 280.00 EUR (inkl. Umsatzsteuer) zu überweisen. Diese Prüfgebühr schließt sämtliche Bearbeitungskosten ein.
Bei einer Nichtanerkennung durch die ZKS wird der Betrag von € 200.00 zurückerstattet.

Bitte überweisen Sie die Zertifizierungsgebühr auf folgendes Konto:
    ZKS im IPSG
    Vereinigte Coburger Sparkassen
    BLZ: 783 500 00
    Konto Nr. 851 105

Falls Sie eine Zertifizierung durch das BSA wünschen, beachten Sie bitte die Informationen zur Zertifizierung im Menüpunkt Kooperationspartner - Berufsregister.

Öffentliches Register
Die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) führt ein Register der anerkannten
Kolleginnen und Kollegen, das regelmäßig aktualisiert und im Internet veröffentlicht wird, ggf. auch mit weiteren Angaben über Tätigkeitsschwerpunkte und berufliche Angebote (auf Wunsch wird auf eine Internetveröffentlichung Ihres Namens auch verzichtet). In dieses Register wird jede(r) durch die ZKS zertifizierte Klinische Sozialarbeiter/in eingetragen. Für den Grundeintrag entstehen keine weiteren Kosten. Eine Eintragung kann jederzeit ohne weitere Kosten widerrufen und gelöscht werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an Herrn Gerhard Klug (gerhard.klug@klinische-sozialarbeit.de) wenden.