Ihre
Vorteile durch die Anerkennung
Die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) vollzieht mit der
Anerkennung zum/zur
Fachsozialarbeiter/-in für Klinische Sozialarbeit einen wichtigen Schritt
der Professionalisierung
fachspezifischer Sozialarbeit bei gesundheitsbezogenen beratenden und
behandelnden Aufgabenstellungen.
Durch den Titel wird fortbildungsvermittelte psycho-soziale Basiskompetenz
von Diplom-Sozialarbeiter/-innen und Diplom-Sozialpädagogen/-innen für
Beratung, professionelle Soziale Unterstützung und psychosoziale Therapie im
Gesundheits- und Sozialwesen professionsspezifisch profiliert.
Mit dem Titel
“Fachsozialarbeiter/-in für Klinische Sozialarbeit (ZKS)” tragen Sie ein
Gütesiegel und ein klares professionelles Profil
Die Anerkennung macht Ihre
Qualifikation, Berufserfahrung und Kompetenzen in Beratung und
psychosozialer Behandlung sichtbar
Sie unterstützen die Herausbildung
einer Klinischen Fachsozialarbeit in Deutschland
Sie werden Teil eines Netzwerkes
bestehend aus Hochschulen, Verbänden und der Praxis
Falls Sie eine Anerkennung als
"Fachsozialarbeiter/in für Klinische Sozialarbeit (ZKS)" anstreben,
haben Sie durch die Vernetzung der ZKS mit dem BSA die Möglichkeit, zu
vergünstigten Konditionen, gleichzeitig eine Registrierung durch das
Berufsregister für Soziale Arbeit e.V. zu erlangen
Welche Kriterien sind für die
Anerkennung/Zertifizierung erforderlich?
Die Anerkennung als Klinische/r Sozialarbeiter/-in mit Vergabe eines
Zertifikates können alle Berufspraktiker/-innen erwerben, die folgende
Kriterien erfüllen. Die hier dargestellten Anerkennungskriterien gelten zur
Zeit als Übergangsbestimmungen.
Hochschul-Diplom in
Sozialer Arbeit bzw. Sozialpädagogik (oder Diplom in Pädagogik mit dem
Studienschwerpunkt Sozialarbeit)
mindestens 5 Jahre und
dabei 7500 Stunden Berufspraxis, dies entspricht 5 Jahren Tätigkeit im
Rahmen einer Vollzeitstelle (bei Teilzeitarbeit entsprechende
Zeitverlängerung) nach dem Hochschulabschluss mit klinisch-sozialen
Aufgabenstellungen
erfolgreich abgeschlossene Fort- bzw. Weiterbildung in
Gesprächsführung, Beratung, Psycho- oder Soziotherapie in einem
wissenschaftlich fundierten Verfahren im Umfang von mindestens 500
Unterrichtsstunden. Alternativ können auch mehrere erfolgreich
absolvierte klinisch relevante
kürzere Fortbildungen bzw. Module als kumulative Bausteine anerkannt
werden
100 Stunden Selbsterfahrung
in der Gruppe (wird ggf. als Bestandteil o.g. Weiterbildung vollständig
oder anteilig anerkannt)
50 Stunden Supervision
(wird ggf. als Bestandteil o.g. Weiterbildung vollständig oder anteilig
anerkannt)
Anerkennung der
berufsethischen Prinzipien der ZKS
Empfehlung einer/eines
Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagogen bzw. Diplom-Sozialarbeiterin /
Sozialarbeiters mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
Wie kann man die Anerkennung
beantragen?
Sie beantragen die Akkreditierung indem sie einen formellen Antrag bei der
ZKS stellen, der folgende Bestandteile umfasst:
Antragsformular der ZKS
beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. Ausbildungsabschlusses
tabellarischer Lebenslauf
Nachweis über die bisherige Berufspraxis, original oder beglaubigt (s.
Antragsunterlagen)
beglaubigte Nachweise über Fort- und Weiterbildungen (s.
Antragsunterlagen)
Empfehlungsschreiben einer Fachkollegin oder eines Fachkollegen (s.
Antragsunterlagen)
polizeiliches Führungszeugnis
Bitte senden Sie den vollständigen Antrag an ZKS Berlin - Freundeskreis Integrative Dienste e.V.
Scott Caton M.A.
Neue Bergstraße 6
13585 Berlin
Kosten des Zertifizierungsverfahren:
Mit dem Einsenden aller Antragsunterlagen, bitten wir Sie die
Zertifizierungsgebühr von derzeit 280.00 EUR (inkl. Umsatzsteuer) zu
überweisen. Diese Prüfgebühr schließt sämtliche Bearbeitungskosten ein.
Bei einer Nichtanerkennung durch die ZKS wird der Betrag von € 200.00
zurückerstattet.
Bitte überweisen Sie die Zertifizierungsgebühr auf folgendes Konto: ZKS im IPSG
Vereinigte Coburger Sparkassen
BLZ: 783 500 00
Konto Nr. 851 105
Falls Sie eine Zertifizierung durch das BSA wünschen, beachten Sie bitte die
Informationen zur Zertifizierung im Menüpunkt Kooperationspartner -
Berufsregister.
Öffentliches Register
Die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) führt ein Register der
anerkannten
Kolleginnen und Kollegen, das regelmäßig aktualisiert und im Internet
veröffentlicht wird, ggf. auch mit weiteren Angaben über
Tätigkeitsschwerpunkte
und berufliche Angebote (auf Wunsch wird auf eine Internetveröffentlichung
Ihres
Namens auch verzichtet). In dieses Register wird jede(r) durch die ZKS
zertifizierte
Klinische Sozialarbeiter/in eingetragen. Für den Grundeintrag entstehen
keine
weiteren Kosten. Eine Eintragung kann jederzeit ohne weitere Kosten
widerrufen
und gelöscht werden.