Die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit fördert
mit ihren Aktivitäten die Entwicklung der Klinischen Sozialarbeit in
Deutschland. Sie setzt dabei zwei Schwerpunkte ihres Handelns:
Anerkennung von Fachsozialarbeiterinnen und
Fachsozialarbeitern für Klinische Sozialarbeit (ZKS), einschließlich der
Prüfung und Bewertung von einschlägigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen im
Hinblick auf ihre Eignung als Bausteine für diese Anerkennung. Sie
versteht sich dabei insbesondere als Dienstleister für das
"European Centre for
Clinical Social Work (ECCSW)".
Publikation wissenschaftlicher Texte mit Bezug zur
Klinischen Sozialarbeit (einschließlich des weiten Feldes psycho-sozialer
Fallarbeit durch Beratung, Sozio- und Psychotherapie) sowie multimedialer
Darstellungen (Videoproduktionen).
Anerkennung als
Fachsozialarbeiter/-in für Klinische Sozialarbeit (ZKS)
Mit der Anerkennung als Fachsozialarbeiter/-in fördert die ZKS die in der
Praxis längst stattgefundene Ausrichtung und Professionalisierung in
Richtung einer klinisch-sozialen Behandlungsperspektive. Sie unterstützt
damit KollegInnen, ihre fachliche Spezialisierung und klinische Profilierung
in ihrem entsprechenden Arbeitsfeld zu dokumentieren. Unser Zertifikat ist
ein Gütesiegel als Nachweis ihrer in der Praxis und im Rahmen von Fort- und
Weiterbildungen erlangten Kompetenzen. Mit dem verliehenen Titel „FachsozialarbeiterIn
für Klinische Sozialarbeit (ZKS)“ verdeutlichen SozialarbeiterInnen/SozialpädagogenInnen
insbesondere ihr fachliches Profil im Kontext ihres Aufgabenfeldes gegenüber
anderen Berufsgruppen (z.B. Psychologen, Mediziner, Pflegekräfte),
Anstellungs- und Kostenträgern.
Die Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit definiert ihre Anerkennungs-
und Akkreditierungskriterien hinsichtlich der erforderlichen Berufspraxis in
Anlehnung an die Standards des American Board of Examiners in Clinical
Social Work (ABE). Die im Antrag anzuerkennenden berufsethischen Prinzipien
stammen von der Clinical Social Work Federation (CSWF). Weitere
Informationen zum Anerkennungsverfahren entnehmen Sie bitte unter
"Zertifizierung/Anerkennung".
Erlöse aus den Anerkennungen werden nach Deckung der Kosten zu diesen
Zwecken verwandt.